Versicherungsrecht


Häufig erweist sich die Annahme ausreichenden Versicherungsschutzes im Schadensfall als trügerisch. Zwar verspricht der abgeschlossene Versicherungsvertrag die vereinbarte Absicherung. Dennoch tritt nicht selten der überraschende Fall ein, dass der Versicherer gleichwohl nicht oder nur unzureichend leistet.

Zumeist führt dies zu naheliegenden Belastungen und nicht selten zur Gefährdung von Existenzen.

Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen und insoweit die erfolgreiche Führung von Prozessen gegen zumeist gut aufgestellte Versicherungsunternehmen setzt kompetente und engagierte anwaltliche Begleitung voraus. Eine höhere Erfolgsquote ist in der Regel dann gegeben, wenn die Bearbeitung der Angelegenheit mit frühzeitiger anwaltlicher Vertretung verbunden war.

Die rechtlichen Grundlagen des Versicherungsrechts sind komplex. Neben den allgemeinen und speziellen gesetzlichen Regelungen sind die in den jeweiligen Versicherungsvertrag eingeschlossenen Versicherungsbedingungen von Bedeutung, deren im Regelfall häufige Änderung die Anpassung an sich verändernde allgemeine und spezifische Existenzbedingungen widerspiegelt.

Versicherungsrechtliche Mandate erfordern daher die umfassende Kenntnis des allgemeinen und speziellen Versicherungsrechts. Es versteht sich von selbst, dass die Bearbeitung versicherungsrechtlicher Mandate nur unter Beachtung der begleitenden aktuellen Rechtsprechung möglich ist.

Dies setzt eine hierauf bezogene Qualifikation und kontinuierliche Fortbildung voraus und ebenso den Einsatz der durch langjährige spezialisierte Bearbeitung dieses Spezialgebiets in der außergerichtlichen Vertretung und in gerichtlichen Prozessen gewonnenen beruflichen Erfahrung.

Die Bearbeitung versicherungsrechtlicher Mandate bildet bereits langjährig den Kern meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich berate und vertrete in sämtlichen praxisrelevanten Bereichen des Versicherungsrechts, also allen zentralen Versicherungssparten, insbesondere in sämtlichen Fragen des Personen-, Sach- und Haftpflichtversicherungsrechts.

Ich berate und vertrete Sie in Angelegenheiten aus dem Bereich

  • der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • der Krankenversicherung,
  • der Krankentagegeldversicherung,
  • der Unfallversicherung,
  • der Haftpflichtversicherung (Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung),
  • der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung
  • des Kfz-Versicherungs- und Schadenersatzrechts
  • der Rechtsschutzversicherung

dabei bei sämtlichen vertraglichen Leistungsstörungen und insbesondere in Angelegenheiten

  • des Vorwurfs der Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten,
  • des Vorwurfs der vorvertraglichen oder vertraglichen Anzeigepflichtverletzung,
  • des Vorwurfs der arglistigen Täuschung,
  • der Auslegung von Versicherungsbedingungen,
  • des Widerspruchs/Widerrufs des Versicherungsvertrages,
  • der Abwehr unberechtigter Regressansprüche des Versicherers,
  • des Konflikts mit dem Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Makler), der Haftung des Versicherungsvermittlers.